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Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V.

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   Wer in Ehe, Familie oder einer anderen Lebensgemeinschaft psychische oder physische Gewalt erleidet, hat Anspruch auf Hilfe und Schutz des Gemeinwesens. Verfassung des Landes Brandenburg Artikel 26 Absatz 3

 

 

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